Flucht- und Rettungspläne

Brandschutzpläne im Raum Stuttgart erstellen lassen

 

Zum vorbeugenden Brandschutz gehören verschiedene Pläne für die Feuerwehr oder für Fluchtwege

Als Bestandteil des Brandschutzkonzeptes nehmen Brandschutzpläne eine wichtige Rolle ein. Dabei unterschieden wir zwischen Feuerwehrplänen, Feuerwehr-Laufkarten, Flucht- und Rettungsplänen, Brandschutzverordnungen und Evaluierungsplänen. Alle Arten von Plänen dienen der Visualisierung von Gebäudekomplexen und Maßnahmen, die im Falle eines Brandes zu ergreifen sind, bzw. zu einem schnellen Handeln verhelfen.

Als Experte für den betrieblichen Brandschutz stellt Brandschutz Läger solche Pläne nach den gängigen Normen und Richtlinien individuell für Ihr Unternehmen her.


Verschiedene Brandschutzpläne im Überblick

Die Funktion und Richtlinien der verschiedenen Brandschutzpläne wollen wir Ihnen folgend vorstellen:

Feuerwehrpläne: Die Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr bei der Einsatzvorbereitung zu einer schnellen Orientierung in baulichen Anlagen. Wo befinden sich Gebäudezugänge oder Absperreinrichtungen für Strom, Gas, Wasser? Gibt es Gefahrstoffe im Objekt und wenn ja, wo? Die Pläne enthalten vereinfachte Darstellungen des Gebäudes, dessen Risiken und Besonderheiten und geben somit einen schnellen Überblick über die örtlichen Gegebenheiten. Ob für ein Objekt Feuerwehrpläne gefordert sind, richtet sich nach dessen Lage, Art und Nutzung. Nach einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung erstellen wir unter Berücksichtigung bundeslandspezifischer Vorschriften und der Vorgabe der DIN 14095 sowie den von der örtlichen Feuerwehr geforderten Gestaltungsvorgaben individuell auf Ihr Gebäude angepasste Feuerwehrpläne. Diese müssen, wie alle Brandschutzpläne, stets auf dem aktuellen Stand sein, also alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden. Auch das nehmen wir gerne für Sie vor. Bitte berücksichtigen Sie, dass Feuerwehrpläne grundsätzlich einer baurechtlichen Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde bedürfen, diese Koordinationsaufgabe übernehmen wir selbstverständlich auch für Sie.

Feuerwehr-Laufkarten: Ein weiterer wichtiger Teil der Brandschutzpläne sind die Feuerwehr-Laufkarten als Element der Brandmeldeanlagen. Im Notfall können diese der Feuerwehr bei einer schnellen Lokalisierung des ausgelösten Brandmelders und somit des Brandortes im Gebäude helfen. Laufkarten sind daher notwendig und gefordert, sobald im Gebäude eine Brandmeldeanlage mit Feuerwehraufschaltung installiert ist. Die Karten sind an der Brandmeldezentrale hinterlegt und zeigen, welcher Brandmelder / welche Brandmeldegruppe den Alarm ausgelöst hat. Wir erstellen die objektspezifischen Laufkarten unter Berücksichtigung der DIN 14675 Norm sowie den Vorgaben der lokalen Feuerwehr und kümmern uns auch um die regelmäßige Prüfung und Aktualisierung.

Flucht- und Rettungspläne: Flucht- und Rettungspläne können Leben retten und sind somit einer der wichtigsten Bestandteile des Sicherheitsleitsystems in Gebäuden. Die Darstellung einer vereinfachten Gebäudeskizze informiert die Nutzer im Gebäude über relevante Flucht- und Rettungswege sowie Standorte der Brandbekämpfungseinrichtungen und Selbsthilfeeinrichtungen. Somit wird im Notfall einer Gefahrensituation die Orientierung erleichtert. Als Bestandteil des Brandschutzkonzeptes und der Brandschutzpläne sind die Pläne in öffentlichen Bereichen und an Arbeitsplätzen gut sichtbar und dauerhaft anzubringen. Wir fertigen die Flucht- und Rettungspläne nach der DIN ISO 23601 Norm für Sie an und stehen Ihnen auch für die Aktualisierung der Pläne zur Verfügung.

Brandschutzverordnungen: Die Brandschutzverordnungen dienen dem vorbeugenden Brandschutz ebenso wie dem richtigen Verhalten im Brandfall. Sie verhelfen, Brandrisiken zu minimieren, Panik zu vermeiden und schnelle Rettungsmaßnahmen einzuleiten. Nach der DIN 14096 bestehen die Brandschutzverordnungen aus den drei Teilen A, B und C. Teil A ist ein öffentlicher Aushang, der schlagwortartig über das richtige Verhalten im Brandfall informiert. B richtet sich an alle Mitarbeiter oder Nutzer ohne besondere Brandschutzaufgabe eines Gebäudes und beinhaltet Anweisungen zur Brandvorbeugung, Brandmeldung und Brandbekämpfung. C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben wie Brandschutz- oder Erste-Hilfe-Beauftragte und beinhaltet zusätzliche Anweisungen zur Brandverhütung, Verhalten im Brandfall und Unterstützung der Rettungskräfte. Eine vollständige Brandschutzverordnung als Teil der Brandschutzpläne aus allen drei Elementen ist nicht zwingend für jedes Objekt gefordert. Dies ist im Einzelfall vorab mit der Baurechtsbehörde abzuklären.

Evakuierungspläne: Diese dienen innerhalb der Brandschutzpläne als internes Hilfsmittel, um festzulegen, welche Gebäudebereiche von bestimmten Mitarbeitern im Notfall geräumt werden sollen. Sie bestehen grundsätzlich aus einem textlichen und einem grafischen Teil mit Geschossgrundrissen sowie Richtungsangaben der Personenströme. Die Pläne geben außerdem Auskunft, unter welchen Bedingungen eine Evakuierung auszulösen ist, wer diese auslöst und wie diese bekannt gegeben wird. Sie sind besonders in Einrichtungen mit Menschen mit Behinderungen sehr hilfreich. Sie haben Fragen zu den Brandschutzplänen? Oder sind Ihre Flucht- und Rettungspläne beschädigt? Treten Sie mit uns in Kontakt und wir helfen Ihnen schnell weiter. Sie erreichen uns unter der Rufnummer ☎ 0711 7286096 oder über unser Kontaktformular.

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